Gesetzgebungsverfahren im Finanzausschuss
Die wichtigsten Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sind:
- Die Anhebung der Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben.
- Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro ab dem 1. Januar 2010 für Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen ab.
- Abmilderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro, Vortrag des nicht genutzten EBITDA und Verbesserung der Möglichkeit zum Eigenkapitalvergleich.
- Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1 000 Euro zugelassen, etc..
Weiterführende Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
(30.11.2009) Das Wachstumgsbeschleunigungsgesetz hat vor allem ein Ziel, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen zu entlasten und damit die Grundlage für eine möglichst rasche Wiedererholung der Konjunktur zu legen. Das Entlastungsvolumen umfasst mehr als 8 Mrd. Euro pro Jahr, die gemeinschaftlich von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden müssen.Die wichtigsten Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sind:
- Die Anhebung der Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben.
- Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro ab dem 1. Januar 2010 für Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen ab.
- Abmilderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro, Vortrag des nicht genutzten EBITDA und Verbesserung der Möglichkeit zum Eigenkapitalvergleich.
- Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1 000 Euro zugelassen, etc..
Weiterführende Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
Gesetzgebungsvorhaben im Finanzausschuss
Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Ablösung der Rechtsverordnungen und Landesgesetze soweit möglich durch verbindliche bundesrechtliche Regelungen.
- Schaffung der Möglichkeit zur Vermeidung von Steuermindereinnahmen Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen im gesamten Bundesgebiet zu ermitteln.
- Erhaltung der Aufrechnungsbefugnisse der Landesfinanzbehörden durch Gläubiger- / Schuldnerfiktion bei der Aufrechnungserklärung.
- Erweiterung der Regelung über die Steuerbefreiung von Milchfahrzeugen, so dass die Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung durch Milchsammelfahrzeuge unschädlich ist.
- Beschränkung der Begünstigung von Diesel-Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 6 auf Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013.
Weiterführende Informationen:
Referententwurf eines fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(30.11.2009) Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, eine Vereinheitlichung und Deregulierung der Normen zu erreichen.Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Ablösung der Rechtsverordnungen und Landesgesetze soweit möglich durch verbindliche bundesrechtliche Regelungen.
- Schaffung der Möglichkeit zur Vermeidung von Steuermindereinnahmen Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen im gesamten Bundesgebiet zu ermitteln.
- Erhaltung der Aufrechnungsbefugnisse der Landesfinanzbehörden durch Gläubiger- / Schuldnerfiktion bei der Aufrechnungserklärung.
- Erweiterung der Regelung über die Steuerbefreiung von Milchfahrzeugen, so dass die Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung durch Milchsammelfahrzeuge unschädlich ist.
- Beschränkung der Begünstigung von Diesel-Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 6 auf Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013.
Weiterführende Informationen:
Referententwurf eines fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Gesetzgebungsvorhaben im Finanzausschuss
Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Gewährung der Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person, § 10a Absatz 1 EStG,
- Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland, § 7 Absatz 5 EStG, – Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, § 10b Absatz 1 EStG, § 9 KStG, § 9 Nummer 5 GewStG,
-Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen, § 4 Nummer 11b UStG
- Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG grundsätzlich monatlich, § 18a UStG,
- Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, § 3 Nummer 39 EStG.
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen
(30.11.2009) Im Jahr 2009 sind mehrere bedeutende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ergangen, die Auswirkungen auf das nationale deutsche Steuerrecht haben. Mit dem "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen" soll die Anpassung des deutschen Steuerrechtes erfolgen.Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Gewährung der Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person, § 10a Absatz 1 EStG,
- Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland, § 7 Absatz 5 EStG, – Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, § 10b Absatz 1 EStG, § 9 KStG, § 9 Nummer 5 GewStG,
-Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen, § 4 Nummer 11b UStG
- Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG grundsätzlich monatlich, § 18a UStG,
- Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, § 3 Nummer 39 EStG.
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen

