Rede zu dem Antrag von CDU/CSU und FDP ''Steuerhinterziehung wirksam und zielgenau bekämpfen'', Drs. 17/1755, 21. Mai 2010
Ich danke Ihnen. Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn man eine so angespannte Haushaltslage hat, wie wir sie gegenwärtig haben,
(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann muss man Steuern senken!)
dann haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, dass unser Steuerrecht stringent vollzogen wird. Weil hier im politischen Raum immer wieder die Behauptung laut wird, dass Steuerhinterziehung nicht bekämpft wird und viel Populismus mit diesem Thema betrieben wird,
(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach ja!)
haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, damit die Bürgerinnen und Bürger auch einmal sehen, was dieser Staat in der Vergangenheit alles getan hat, um Steuerhinterziehung stringent zu verfolgen; denn das sind wir den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Gleichwohl gibt es das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige, und viele verstehen nicht, warum es das gibt. Wir verzeichnen 18 000 Selbstanzeigen, mit denen Steuermehreinnahmen in Höhe von 1,25 Milliarden Euro verbunden sind. Das spricht eine klare Sprache. Deswegen kann man sagen, dass sich die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht bewährt hat. Deswegen wollen wir daran festhalten. Wir wollen die Verfolgung von Steuersündern nicht erschweren, sondern wir wollen sie vereinfachen. Kaum, dass Sie jetzt in der Opposition sind, stellen Sie sich, nachdem Sie die strafbefreiende Selbstanzeige elf Jahre lang, als Sie die Regierungsverantwortung hatten, aus guten Gründen nicht abgeschafft haben, hier hin und schreien laut: Das muss weg.
(Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist so, wie mit Ihrem Steuerkonzept!)
Herr Kollege Gerster, in unserem Steuerrecht wird auf Kooperation gesetzt. Das ist ein sehr kompliziertes Steuerrecht. Das ist etwas, was man an anderer Stelle diskutieren muss. Es setzt auf Kooperation, die nicht nur freiwillig ist. Die Steuerbürger müssen den Steuerbehörden alle Informationen mitteilen, auch wenn sie in der Vergangenheit falsche Angaben gemacht haben. Wir haben ein Strafrecht, das besagt, dass sich niemand selbst belasten muss. Wenn Sie jetzt die strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen und die Kooperationspflicht im Steuerrecht beibehalten, dann frage ich: Können Sie mir einmal sagen, wie das gehen soll?
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deswegen gibt es nicht nur Gründe der Vereinfachung und fiskalpolitische Gründe dafür, dass die strafbefreiende Selbstanzeige richtig und wichtig ist. Es gibt auch verfassungsrechtliche Gründe dafür, warum wir sie brauchen. Deswegen wollen wir sie auch nicht infrage stellen. Jetzt sind Sie also doppelt des Populismus entlarvt.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege Wissing, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gerster?
Dr. Volker Wissing (FDP): Ja.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön, Herr Gerster.
Martin Gerster (SPD): Herr Kollege Wissing, ich bin jetzt doch etwas überrascht, dass Sie die strafbefreiende Selbstanzeige als bewährtes Instrument bezeichnen. Mir liegt hier ein Artikel aus dem manager magazin vom 19. Februar 2010 vor. Darin war zu lesen: Auch der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP), stellt ... das Instrument der Selbstanzeige infrage. Wissing beklagt demnach, das Gesetz werde so wörtlich „oft missbraucht“, es bestehe eine „krasse Gerechtigkeitslücke“. Können Sie mir Ihre Rolle rückwärts in diesem Punkt erklären?
(Manfred Zöllmer (SPD): Das war vor der Wahl!)
Dr. Volker Wissing (FDP): Das kann ich Ihnen erklären, und das hätte ich jetzt auch noch weiter ausgeführt. Im Übrigen können Sie das auch dem Antrag entnehmen, in dem ganz klar steht das steht auch in dem Artikel, den Sie zitiert haben; wenn sie ihn vollständig zitiert hätten, dann hätten Sie das auch vorgelesen , dass ich das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nicht aufgeben möchte. Wir sind es den Menschen aber schuldig, kontinuierlich zu überprüfen, ob es einen Reformbedarf, einen Verbesserungsbedarf oder einen Präzisierungsbedarf gibt, weil es immer das Ziel sein muss, die Einhaltung der Steuergesetze stringent zu beachten und diejenigen, die sie nicht beachten, stringent zu verfolgen. Nichts anderes habe ich in der Öffentlichkeit gesagt, und nichts anderes sage ich heute an diesem Mikrofon.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Herr Kollege Gerster, Sie sind in doppelter Hinsicht des Populismus entlarvt: zum einen, weil Sie in elf Jahren Regierungsverantwortung nicht umgesetzt haben, was Sie heute fordern, und zum anderen, weil es nicht sinnvoll ist. Deswegen sagen auch die noch verbliebenen SPD-Finanzminister in den Ländern es gibt ja nicht mehr viele , dass erst die Straffreiheit Steuersündern einen Anreiz bietet, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren. Durch die Straffreiheit eröffnet sich für den Staat die Chance, Einnahmen zu erzielen. Das sagt Ihr Finanzminister in Rheinland-Pfalz, Carsten Kühl, und er hat recht. Aus diesem Grund haben auch die Bundesfinanzminister der SPD diesem Mann nie widersprochen, sondern sie haben genau dasselbe getan wie der Finanzminister in Rheinland-Pfalz, nämlich sich für den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige eingesetzt. Also bleibt festzuhalten: Die Sozialdemokraten haben elf Jahre lang an dem Instrument festgehalten. Die sozialdemokratischen Finanzminister halten an diesem Instrument fest. Es passt in unsere Rechtsordnung, und deswegen hält auch diese Koalition an diesem Instrument fest.
Das heißt noch lange nicht, dass man nicht die Diskussionen verfolgt, die sich um die Anwendung dieses Rechtsinstruments drehen. Der Kollege Kolbe hat bereits darauf hingewiesen, dass darüber diskutiert wird, ob es im Einzelfall ausreicht, die strafbefreiende Selbstanzeige an der Gartentür abzugeben oder ob man das noch an der Wohnungstür machen kann bzw. ob der Vorgarten oder der Pfad zwischen Vorgarten und Haustür die entscheidende Schwelle ist, und dass überlegt wird, diese Situation abzuschaffen, weil sie unwürdig ist. Denn hinter der strafbefreienden Selbstanzeige verbirgt sich auch eine gewisse Großzügigkeit.
Wir wollen nicht, dass jemand eine strafbefreiende Selbstanzeige neben der Haustür liegen hat, um sie schnell zu holen, wenn er erwischt wird, und sich Straffreiheit zu verschaffen; einstweilen genießt man die Vorteile der Steuerhinterziehung. Das wollen wir nicht, weil wir immer dafür eingetreten sind, die Steuergesetze stringent zu vollziehen und weil es für uns eine zentrale Frage für die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft ist. Aber man muss eine kluge und sinnvolle Regelung finden, die auch rechtsstaatlich in Ordnung ist und die fiskalpolitischen Interessen des Staates wahren muss. Das macht diese Koalition. Wenn Sie regieren würden, dann hätten Sie einen solchen Antrag niemals vorgelegt. Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
