Reden - Dr. Volker Wissing, MdB

Rede zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geld¬wäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz), Drs. 17/4182, 17. März 2011

..Rede vor dem Deutschen Bundestag   Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Über dieses Thema wurde hier schon viel gesprochen; das ist ganz klar. Wir haben intensive Beratungen im Finanzausschuss geführt. Nur, lieber Kollege Gerster, Sie erwecken hier den Eindruck, als hätte die SPD bei diesem Thema jemals gehandelt. Sie reden nur darüber. Die Koalition hingegen handelt und legt einen konkreten Gesetzentwurf vor. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen, die es mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung nicht ernst meinen, und uns, die Fakten schaffen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir verfolgen mit dem Gesetzentwurf genau das, was wir den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schuldig sind: Wir sorgen dafür, dass kein ehrlicher Bürger unter Verdacht gerät, nur weil er vergessen hat, etwas beim Finanzamt einzureichen. Deshalb bleibt es bis 50 000 Euro bei der strafbefreienden Selbstanzeige für ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ja wohl dreist!)

Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der Ehrliche in Deutschland nicht länger der Dumme ist, und erhöhen die Sanktionen. Schwere Fälle der Steuerhinterziehung werden trotz strafbefreiender Selbstanzeige in Zukunft schärfer sanktioniert. Es darf nämlich nicht so wie unter SPD-Finanzministern bleiben. Damals konnte man die strafbefreiende Selbstanzeige als Geschäftsmodell nutzen. Wer künftig 50 000 Euro an Steuern hinterzieht, bleibt nicht mehr straffrei, nur weil er sich selbst anzeigt. In diesen Fällen gilt künftig, dass die Steuerhinterziehung auch bei Selbstanzeige strafbar bleibt. Nur wer sich selbst offenbart und zusätzlich zu den fälligen Zinsen eine Geldbuße zahlt, kommt künftig um eine Verurteilung herum. Es kommt also zur strafverfahrensrechtlichen Einstellung gegen Geldauflage. Das ist die Konstruktion, die wir gewählt haben. Das haben Sie noch nicht verstanden. Deswegen haben Sie hier wenig Sinnvolles gesagt.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lachen bei der SPD)

Die unwürdige Situation, dass erst ein Beamter zu Hause klingeln muss, damit man als entdeckt gilt, wird von uns abgeschafft. Künftig kann man eine strafrechtliche Prüfungsanordnung zustellen, und dann ist die Falle zu. Das erhöht das Entdeckungsrisiko, und jeder, der etwas zu offenbaren hat, sollte die Chance nutzen und sich jetzt ehrlich machen. Unter Schwarz-Gelb wird es ernst mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Das ist das Signal, das auch von dieser Debatte ausgehen muss.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Wir haben uns viel Mühe mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs gemacht, und das nicht, weil wir unterschiedliche Auffassungen gehabt hätten, sondern weil es eine komplizierte Sache war. Wir mussten eine verfassungskonforme Lösung finden, wir mussten eine praxistaugliche Lösung finden, und wir mussten das war der FDP besonders wichtig für die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen fairen Weg der Verschärfung finden. Nicht die Kriminalisierung, die Verdächtigung der Ehrlichen, sondern die Sanktion der Unehrlichen war unser Ziel. Genau das haben wir erreicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Manfred Zöllmer (SPD): Was Sie unter „ehrlich“ verstehen!)

Ein Zuschlagen im Falle einer bloßen Korrektur der Steuererklärung hätte dazu geführt, dass jeder Arbeitnehmer, der eine Kleinigkeit korrigiert hätte, unter dem Verdacht gestanden hätte, dass er die Korrektur nach einer vorsätzlichen Täuschung vorgenommen hat.

(Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Arbeitnehmer verdienen denn so viel, dass sie 50 000 Euro pro Jahr hinterziehen können? Das ist doch Mumpitz!)

Wir wollten nicht die Verdächtigung der ehrlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern die schärfere Sanktionierung derjenigen, die systematisch Steuern hinterziehen. Sie verhalten sich unehrlich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP Nicolette Kressl (SPD): Da muss ich aber wirklich lachen!)

Mit der jetzt gefundenen Lösung wird schärfer sanktioniert. Das Geschäftsmodell der Steuerhinterziehung gibt es in Deutschland nicht mehr. Die Teilehrlichkeit wird nicht mehr belohnt. Das alles ist uns gelungen. Wir haben damit eine Lösung erreicht, durch die der Anständige nicht zum Verlierer gemacht wird. Das ist gute Gesetzgebung.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Wenn einige Sachverständige, die bei der Anhörung im Finanzausschuss anwesend waren, diese Debatte verfolgen, dann kann ich ihnen sagen: Herzlichen Dank für all den Sachverstand, den Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Ihre wertvollen Hinweise sind hier ganz konkret in die Gesetzgebung mit eingeflossen.

(Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Hat aber nicht geholfen!)

Deswegen haben wir den Entwurf nach der Anhörung auch noch einmal korrigiert und uns mit der Beratung Zeit genommen. Wir haben im Ziel keine Unterschiede gehabt, aber wir wollten die Interessen der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eben auch berücksichtigt finden, und wir wollten eine verfassungskonforme Lösung. Sie von der SPD tun hier so, als wären Sie diejenigen, die die Bekämpfung der Steuerhinterziehung immer verfolgt hätten.

(Joachim Poß (SPD): Ja!)

Seit Jahren reden Sie darüber, passiert ist in der Regierungsverantwortung unter SPD-Finanzministern nichts.

(Nicolette Kressl (SPD): Das ist eine Lüge!)

Frau Kressl, die SPD hat es mit den Grünen nicht geschafft, die strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen, und Sie haben es auch nicht in der Großen Koalition geschafft, dieses Problem zu lösen. Jetzt kann man sich natürlich fragen, warum das so ist. Wenn man sich Ihren Alternativvorschlag näher anschaut, dann wird das klar. Sie wollen nämlich keine wirkliche Lösung und schlagen etwas vor, was nicht geht. Beantworten Sie doch einmal glaubwürdig folgende Fragen: Sie wollen die strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen. Warum machen Sie einen solchen Vorschlag, durch den die Verfassung verletzt wird, nach der sich kein Bürger selbst belasten muss und nach der er gleichzeitig an der vollständigen Erhebung seiner Steuerdaten mitwirken muss? Warum lehnen denn amtierende Finanzminister Ihren Vorschlag ab? Warum haben Sie in elf Jahren eigener Verantwortung das, was jetzt angeblich ein so guter Vorschlag ist, nicht umgesetzt? An der CDU/CSU kann das in der letzten Legislaturperiode jedenfalls nicht gelegen haben; sie war schnell mit uns einig. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

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