Reden

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Rede zum Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform, Drs. 16/12400, 27. März 2009

  Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Minister Steinbrück, Sie nutzen jede Gelegenheit, um der Öffentlichkeit zu erklären, dass eine Korrektur Ihrer verfehlten Unternehmensteuerreform nicht möglich ist. Sie, Herr Kuhn, sagen, es sei absurd, dass die FDP die Unternehmensteuerreform dringend korrigieren möchte. Sie erklären den Menschen, dass Zinsschranke, Mantelkaufregelung und Funktionsverlagerungen nicht zurückgenommen werden könnten.

Ich sage Ihnen: Gerade in der Krise müssen diese Regelungen so schnell wie möglich geändert werden. Sie wirken nämlich krisenverschärfend. Sie schicken damit Unternehmen in die Insolvenz, und zwar schon in den nächsten Monaten. Die Kollegen von der Union wissen das natürlich; sie trauen sich nur nicht, aufzumucken. Wie es gehen soll, bei höherer Arbeitslosigkeit den Haushalt zu konsolidieren, das müssen Sie denen erklären, für die Sie die Verantwortung tragen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Von den Grünen kommt zur Steuerpolitik wenig Differenziertes. Mit Reden wie der, die Sie gehalten haben, Herr Kuhn, kann man in der Finanzpolitik nicht sachlich argumentieren.

(Beifall bei der FDP Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber mit dem, was die FDP sagt!)

 Ich will auf den Gesetzentwurf eingehen. Mit diesem Gesetzentwurf ist der ursprüngliche Auftrag der Föderalismuskommission II nicht abgearbeitet; das ist hier schon mehrfach angeklungen. Mit einem neuen Verschuldungsregime sind die Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht neu geregelt. Dazu hätte man sich den Bund-Länder-Finanzausgleich vornehmen müssen. Aber gerade dieses Thema haben Sie ausgeklammert; darüber wollten Sie nicht sprechen.

Zugegeben: Der Bund-Länder-Finanzausgleich ist ein dickes Brett. Aber es war gerade der Auftrag dieser Kommission, dicke Bretter zu bohren. Dass man das kann, haben wir mit einem konkreten Vorschlag gezeigt. Wir haben ein Konzept vorgelegt, das sowohl Geber- als auch Nehmerländern Anreize geboten hätte. Das wäre eine gute Grundlage gewesen, eine Neuregelung des Ausgleichssystems in Angriff zu nehmen.

(Beifall bei der FDP Heinz-Peter Haustein (FDP): Wieder eine Chance vertan!)

Mit ihrer Entscheidung, den Finanzausgleich nicht anzutasten, hat die Große Koalition eine Verweigerungshaltung gegenüber ihrem eigenen Auftrag eingenommen. Sie hat es abgelehnt, einen Kernauftrag der Föderalismuskommission II abzuarbeiten. Das ist schade, weil weitere Lösungsansätze davon abhängen. Solange wir einen Finanzausgleich fortschreiben, der die Leistungen einzelner Länder zu nahezu 100 Prozent nivelliert, kommt mehr Finanzautonomie kaum in Betracht. Ohne mehr Finanzautonomie muss eine neue Verschuldungsregel an bestimmten Stellen die Gestaltungsspielräume offenhalten, die wir Liberale lieber bei der Einnahmeseite eröffnet hätten.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Ihr Argument, man könne den Finanzausgleich nicht neu regeln, weil er bis 2019 festgeschrieben sei, löst sich am Ende in Luft auf; denn die neue Verschuldungsregel greift erst im Jahr 2020 vollständig. Was heute vorliegt, ist ein Kompromiss. Das Verhandlungsergebnis stimmt nicht euphorisch. Wir hätten uns im Kampf gegen die Staatsverschuldung mehr Entschlossenheit gewünscht. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben doch gezeigt, dass wir ohne strengere Regeln von der Verschuldung nicht wegkommen.

Welche Ziel hat sich die Große Koalition gesetzt? Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau sollten bleibende Erfolge der Großen Koalition werden. Was ist daraus geworden? In guten Zeiten haben Sie neue Schulden gemacht, und in schlechten Zeiten machen Sie noch mehr neue Schulden. Wenn man dieser Koalition später einmal ein Zeugnis ausstellt und sie an ihrer Finanz- und Haushaltspolitik misst, wird das Urteil vernichtend ausfallen. Der Bundesminister der Finanzen ist mit seinen Konsolidierungszielen genauso gescheitert wie sein Vorgänger.

(Beifall bei der FDP)

Es war bedauerlich, dass die Kommission sich nicht auf mehr verständigen konnte als auf das, was heute vorliegt. Ich finde es für junge Generationen höchst traurig, dass es viele Mitglieder in der Kommission gab, die nicht gegen, sondern mit aller Kraft für neue Schulden gekämpft haben. Auch das muss man einmal deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dabei sollte jedem klar sein, dass wir angesichts der demografischen Entwicklung und der bereits vorhandenen Schuldenberge in die Gestaltungsspielräume künftiger Generationen ohnehin schon weit eingegriffen haben. Die FDP trägt den Kompromiss vor diesem Hintergrund dennoch mit - nicht aus Begeisterung, sondern aus Verantwortung. Immerhin ist das, was wir damit bekommen, besser - auch wenn Sie das nicht glauben wollen, Herr Kuhn - als das, was wir heute haben. Ich kann den Grünen und den Linken nur sagen: Wer sich Verbesserungen verweigert, verantwortet das Schlechtere.

Die FDP wollte mehr. Ein prinzipielles Neuverschuldungsverbot wäre gerade in der jetzigen Krise ein wichtiges Signal gewesen. Es hätte Vertrauen in die Staatsfinanzen geschaffen, ohne dass die Regierung handlungsunfähig geworden wäre; denn wir haben in unserem Gesetzentwurf klargestellt, dass Handeln in Notlagen niemals infrage gestellt werden darf. Eine dauerhafte strukturelle Neuverschuldung auf Bundesebene ist eine bittere Pille für junge Menschen. Sie ließe sich vielleicht ökonomisch rechtfertigen, wenn wir nicht schon über 1,5 Billionen Euro Schulden hätten.

Zu den Errungenschaften des Entwurfs gehört zum einen die Nullverschuldung auf Ebene der Länder. Dass sie erst im Jahr 2020 greift, kritisieren Sie von den Grünen so gerne. Aber angesichts der Lage der Landeshaushalte frage ich Sie: Wie wollen Sie diese Verschuldungen innerhalb von ein, zwei Jahren auf null setzen? Die Verfassungsänderung, die im Ergebnis erzielt werden sollte, sollte keine Utopie darstellen, sondern tatsächlich umgesetzt werden können. Ich glaube, das ist man, wenn man über eine Verfassungsänderung diskutiert und berät, der Sache schuldig.

Eine weitere Errungenschaft ist die Abkehr vom bisherigen Verschuldungsregime. Die bisherigen Verschuldungsgrenzen, die dauerhaft verletzt wurden, sollen aus dem Grundgesetz verschwinden. Das ist ein guter Weg; denn die Regeln haben grandios versagt. Weder der Investitionsbegriff noch die Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts haben sich als Gesetzesbegriffe bewährt. Dass wir diese untauglichen Regelungen loswerden, ist ein Erfolg der Föderalismuskommission II.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Grünen haben einen anderen Weg vorgeschlagen. Sie wollten sich am Begriff Nettoinvestition orientieren, im Grunde aber den Investitionsbegriff weiter ausdehnen. Sie haben argumentiert, man müsse auch alle Bildungsinvestitionen mit neuen Schulden finanzieren können. Für dieses Vorhaben gibt es aber nur scheinbar logische Argumente. Sie haben gesagt, dass man Investitionen nicht nur in Beton, sondern auch in Bildung finanzieren müsse. Natürlich brauchen wir mehr Bildungsinvestitionen; das will niemand infrage stellen. Aber was haben denn junge Generationen davon, wenn Sie ihnen die Bildung mit neuen Schulden finanzieren und die Schuldenberge ihnen dann später die Chance auf einen Arbeitsplatz nehmen? So kann man zukunftsfähige, nachhaltige Politik nicht machen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die FDP hat die Kommissionsarbeit von Anfang an konstruktiv begleitet. Wir haben den Auftrag sehr ernst genommen. Es war ein großer Auftrag. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir den gesamten Auftrag erledigen wollten. Wir haben dazu konkrete Vorschläge gemacht, bis hin zu einem ausformulierten Gesetzentwurf, der im Weiteren dann aber leider nicht als Beratungsgrundlage diente. Dass am Ende nicht mehr möglich war, ist eine vertane Chance. Bei aller Kritik bleibt aber die Feststellung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf an entscheidender Stelle etwas verbessern. Deshalb haben wir dem Kompromiss in der Kommission zugestimmt. Wir haben damit kein Endergebnis im Hinblick auf das Problem, sondern ein Zwischenergebnis. Die Arbeit muss fortgesetzt werden. Ich wünsche uns, dass uns dieses Zwischenergebnis auf dem Weg gegen die Staatsverschuldung weiter voranbringt. Er ist nicht beendet; er muss fortgesetzt werden.

Die Aufgaben - Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, mehr Finanzautonomie - sind genauso vordringlich und müssen genauso schnell in Angriff genommen werden wie eine Reform unseres Steuersystems, auch wenn die Grünen das nicht verstehen; denn wir können - da will ich noch einmal an die Große Koalition appellieren - die Dinge nicht einfach laufen lassen. Gerade in der Krise sind finanzpolitische Reformen dringend erforderlich. Wir steuern auf schwierige Zeiten zu. Lassen Sie die Menschen nicht allein! Halten Sie das Land reformfähig!

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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