16.06.2010
Wenn mal wieder ein sozialeres Steuersystem gefordert wird, dann gibt es regelmäßig zwei Forderungen: Freibeträge rauf, Spitzensteuersatz hoch. Entsprechend wurde auch schon früher gehandelt. 1958, als das deutsche System der Einkommensbesteuerung angelegt wurde, fing die Besteuerung bei rund 860 Euro (1681 DM) mit einem Satz von 20 Prozent an und ging bis zum Spitzensteuersatz in Höhe von 53 Prozent ab einem Einkommen von rund 56 262 Euro (110 040 DM). Insbesondere die letzte Zahl fällt auf: Heute, 52 Jahre später, wird der Spitzensteuersatz von einem Einkommen von 52 882 Euro erhoben. Nun wird kaum jemand bestreiten, dass 1958 ein Einkommen in Höhe von über 110 040 DM für die damalige Zeit ein echter Spitzenverdienst war. Aber ist heute jemand mit 52 882 Euro ein Spitzenverdiener oder eher ein Gutverdiener? Wenn man sich Gehältervergleiche anschaut, stellt man schnell fest, dass Spitzensteuersatzzahler längst keine Spitzenpositionen bekleiden müssen; der Spitzensteuersatz betrifft heute bereits gutverdienende Angestellte und Facharbeiter. Er trifft die aufstrebende Mitte.
Während im unteren Einkommensbereich die Freibeträge erhöht und der Steuersatz gesenkt wurden, fanden an dem oberen Rand der Skala kaum Veränderungen statt. Leistung muss sich nicht lohnen, Leistung soll vor allen Dingen zahlen, schien über lange Jahre die Devise der Finanzminister zu sein. Überträgt man die Einkommensgrenzen der Einkommensbesteuerung des Jahres 1958 inflationsbereinigt auf das Jahr 2010, kommt man zu einem spannenden Ergebnis. Die untere Grenze für die Einkommensbesteuerung müsste bei einem Einkommen in Höhe von knapp 2400 Euro einsetzen, tatsächlich tut sie dies erst über 8000 Euro. Außerdem wurde der Eingangsteuersatz von 20 auf 14 Prozent gesenkt. Beides sind durchaus positive Errungenschaften und eine deutliche Besserstellung kleinerer Einkommen. Beide führen aber selbstverständlich auch zu einer Mehrbelastung der verbleibenden Steuerzahler. Die Spitzenverdiener in Deutschland sind keineswegs so unsozial, wie immer suggeriert wird. Das obere Viertel der Einkommensteuerzahler trägt rund 80 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Nun mag manchem das immer noch nicht genug sein, aber es zeigt auf jeden Fall, dass starke Schultern in Deutschland viel tragen.
Die Einkommensgrenze zum Spitzensteuersatz wurde im Vergleich zu 1958 sogar abgesenkt. Obwohl sie unter Berücksichtigung der Inflation und etwaiger Tariferhöhungen ebenso angehoben werden müsste wie die Einkommensgrenze zum Eingangsteuersatz. Im Laufe der Zeit wurden auf diese Weise immer mehr Menschen zu Spitzenverdienern – oder besser Spitzensteuersatzzahlern – gemacht. Legt man die Einkommensgrenze zum Spitzensteuersatz des Jahres 1958 zugrunde, müsste diese heute bei rund 160 000 Euro liegen, tatsächlich beträgt sie 52 882 Euro. Unser Steuersystem ist zu Recht nach unten sozial. In der oberen Tarifzone ist es aber leistungsfeindlich. Es steht außer Frage, dass alle Bevölkerungsgruppen ihren Beitrag zum Gemeinwesen leisten sollen. Unser Staat ist aber nicht nur die Bringschuld einer bestimmten Gruppe, er muss von allen getragen werden. Ein Steuersystem muss allen gerecht werden. Es darf die Bezieher kleiner Einkommen keinesfalls überlasten, genauso wenig aber auch die oberen Gruppen. Es soll dem Staat nicht nur die notwendigen Einnahmen verschaffen, sondern auch Leistung honorieren, um den Wohlstand unseres Landes zu sichern.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.06.2010 Seite 10
Standpunkt: Starke Schultern tragen viel
Wenn mal wieder ein sozialeres Steuersystem gefordert wird, dann gibt es regelmäßig zwei Forderungen: Freibeträge rauf, Spitzensteuersatz hoch. Entsprechend wurde auch schon früher gehandelt. 1958, als das deutsche System der Einkommensbesteuerung angelegt wurde, fing die Besteuerung bei rund 860 Euro (1681 DM) mit einem Satz von 20 Prozent an und ging bis zum Spitzensteuersatz in Höhe von 53 Prozent ab einem Einkommen von rund 56 262 Euro (110 040 DM). Insbesondere die letzte Zahl fällt auf: Heute, 52 Jahre später, wird der Spitzensteuersatz von einem Einkommen von 52 882 Euro erhoben. Nun wird kaum jemand bestreiten, dass 1958 ein Einkommen in Höhe von über 110 040 DM für die damalige Zeit ein echter Spitzenverdienst war. Aber ist heute jemand mit 52 882 Euro ein Spitzenverdiener oder eher ein Gutverdiener? Wenn man sich Gehältervergleiche anschaut, stellt man schnell fest, dass Spitzensteuersatzzahler längst keine Spitzenpositionen bekleiden müssen; der Spitzensteuersatz betrifft heute bereits gutverdienende Angestellte und Facharbeiter. Er trifft die aufstrebende Mitte. Während im unteren Einkommensbereich die Freibeträge erhöht und der Steuersatz gesenkt wurden, fanden an dem oberen Rand der Skala kaum Veränderungen statt. Leistung muss sich nicht lohnen, Leistung soll vor allen Dingen zahlen, schien über lange Jahre die Devise der Finanzminister zu sein. Überträgt man die Einkommensgrenzen der Einkommensbesteuerung des Jahres 1958 inflationsbereinigt auf das Jahr 2010, kommt man zu einem spannenden Ergebnis. Die untere Grenze für die Einkommensbesteuerung müsste bei einem Einkommen in Höhe von knapp 2400 Euro einsetzen, tatsächlich tut sie dies erst über 8000 Euro. Außerdem wurde der Eingangsteuersatz von 20 auf 14 Prozent gesenkt. Beides sind durchaus positive Errungenschaften und eine deutliche Besserstellung kleinerer Einkommen. Beide führen aber selbstverständlich auch zu einer Mehrbelastung der verbleibenden Steuerzahler. Die Spitzenverdiener in Deutschland sind keineswegs so unsozial, wie immer suggeriert wird. Das obere Viertel der Einkommensteuerzahler trägt rund 80 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Nun mag manchem das immer noch nicht genug sein, aber es zeigt auf jeden Fall, dass starke Schultern in Deutschland viel tragen.
Die Einkommensgrenze zum Spitzensteuersatz wurde im Vergleich zu 1958 sogar abgesenkt. Obwohl sie unter Berücksichtigung der Inflation und etwaiger Tariferhöhungen ebenso angehoben werden müsste wie die Einkommensgrenze zum Eingangsteuersatz. Im Laufe der Zeit wurden auf diese Weise immer mehr Menschen zu Spitzenverdienern – oder besser Spitzensteuersatzzahlern – gemacht. Legt man die Einkommensgrenze zum Spitzensteuersatz des Jahres 1958 zugrunde, müsste diese heute bei rund 160 000 Euro liegen, tatsächlich beträgt sie 52 882 Euro. Unser Steuersystem ist zu Recht nach unten sozial. In der oberen Tarifzone ist es aber leistungsfeindlich. Es steht außer Frage, dass alle Bevölkerungsgruppen ihren Beitrag zum Gemeinwesen leisten sollen. Unser Staat ist aber nicht nur die Bringschuld einer bestimmten Gruppe, er muss von allen getragen werden. Ein Steuersystem muss allen gerecht werden. Es darf die Bezieher kleiner Einkommen keinesfalls überlasten, genauso wenig aber auch die oberen Gruppen. Es soll dem Staat nicht nur die notwendigen Einnahmen verschaffen, sondern auch Leistung honorieren, um den Wohlstand unseres Landes zu sichern.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.06.2010 Seite 10
