Medien - Dr. Volker Wissing, MdB -

WISSING: BGH bestätigt Position der FDP

BERLIN. Zu dem Urteil des Bundegerichtshofes zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion Volker WISSING:

Das Urteil des Bundesgerichtshofes entspricht dem von CDU/CSU und FDP in der letzten Woche in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entschließungsantrag (Drs. 17/1755). Die Koalition hatte in diesem bereits klargestellt, dass die Straffreiheit nur gelten soll, wenn die Betroffenen vollständig Auskunft über hinterzogene Steuern geben. Ziel ist es sicherzustellen, dass niemand, der Steuern hinterzogen hat und sich selbst anzeigt, bessergestellt ist als derjenige, der ehrlich seine Steuerschuld beglichen hat.

Jenseits aller populistischen Angriffe gegen die strafbefreiende Selbstanzeige, hält die FDP im Kern an dieser fest, da nur so sichergestellt ist, dass Steuerhinterzieher ein Interesse haben konstruktiv an der Aufklärung mitzuarbeiten. Eine strafrechtliche Verfolgung würde automatisch zu einem Aussageverweigerungsrecht führen und stünde im Widerspruch zur Mitwirkungspflicht bei der Steuererhebung. Zudem würde die Aufklärung von Steuerstraftaten deutlich erschwert werden.

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