WISSING: Steuerhinterziehung bekämpfen, ohne Verfassungsbruch
..Pressemitteilung von Dr. Volker Wissing, MdB vom 23. Februar 2011 BERLIN. Zu der Forderung der Union nach Einführung eines Strafzinses bei der strafbefreienden Selbstanzeige erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Volker WISSING:Die FDP lehnt die Forderung der Union nach Einführung eines Strafzinses im Falle einer Selbstanzeige ab. Es ist verfassungsrechtlich nicht möglich, auf der einen Seite dem Steuerpflichtigen Straffreiheit zu versprechen und ihn dann nach erfolgter Selbstanzeige mit einem Strafzins zu bestrafen. Sinn der Selbstanzeige ist es, aufwändige Verfahren mit unsicherem Ausgang zu vermeiden. Die Selbstanzeige wurde nicht geschaffen um Steuerbetrüger zu schonen, sondern um es dem Staat zu ermöglichen, im Interesse der Allgemeinheit, Steuerhinterziehung schnell und umfassend aufzuklären, um auf diese Weise den öffentlichen Haushalten zügig zu den entsprechenden Mitteln zu verhelfen.
Die Union hat bislang außer Presseerklärungen inhaltlich nichts zu einer Reform der strafbefreienden Selbstanzeige beigetragen. Sollte sich die Union die Mühe machen, ihre Vorschläge in Gesetzesform zu bringen, würden ihr dabei vielleicht auch die verfassungsrechtlichen Probleme bewusst werden.
Für die FDP steht fest: Wir wollen Steuerhinterziehung bekämpfen, aber auf Grundlage der Verfassung und im Rahmen unserer Rechtsordnung.


