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WISSING: Verfassungsgerichtsurteil kein Freibrief für den Soli

..Pressemitteilung von Dr. Volker Wissing, MdB vom 23. September 2010 BERLIN. Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Solidaritätszuschlag verfassungskonform ist, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion Volker WISSING:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag, da damit endlich Klarheit herrscht. Dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist, darf aber keine Ausrede für eine Fortführung bis zum Sankt Nimmerleinstag sein. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat dem Staat eine Atempause verschafft, ihm aber nicht die Entscheidung über die Zukunft des Soli abgenommen.

Der Soli ist keine beliebige Abgabe unter vielen anderen; er steht für das Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger zu einem geeinten Deutschland. Der Soli ist mit der erklärten politischen Absicht eingeführt worden, damit den Aufbau Ost zu finanzieren. In dem Maße, indem der Aufbau Ost vollendet ist, muss auch der Soli zurückgeführt werden.

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